MR-INFO III/2001
im Juli 2001
Die landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) in Bayern mussten unter starkem Druck des Staates und des Rechnungshofes fusionieren. So entstand eine LSV Oberbayern-Franken und wird es demnächst eine LSV Schwaben-Niederbayern geben. In der nebenberuflichen Betriebshilfe wird im Zuge dieser Fusion eine Vereinfachung und Vereinheitlichung angestrebt. Ziel ist ein einheitliches System in der sozialen Betriebshilfe für ganz Bayern.
Bezahlt werden Ausbildung, Treue und Verfügbarkeit
Bisher wurden die Betriebshelfer/innen von der LSV Oberbayern in einem relativ komplizierten System nach Ausbildung und Versicherungsstatus eingruppiert.
In Zukunft läuft es so:
Es gibt neben den selbst beschafften Ersatzkräften mit 16,50 DM (ohne Kilometergeld) einen Grundtarif für MR Betriebshelfer/innen in Ausbildung, Quereinsteiger oder MiFa mit 17,00 DM.
Dazu einen Zuschlag von 1,70 DM für eine abgeschlossene Ausbildung (Gehilfenbrief oder mehr).
Neu ist ein „Treuebonus“: Wenn ein Betriebshelfer/in über 300 Einsatztage soziale Betriebshilfe leistet oder seit 1998 geleistet hat, gibt es einen Zuschlag von 2,60 DM/Stunde.
Alternative „Verfügbarkeitsbonus“:
Wenn ein(e) Helfer/in sich vertraglich verpflichtet in einem halben Jahr 50 Einsatztage zu machen, kann er (sie) statt dem Treuebonus einen Verfügbarkeitsbonus von 4,10 DM erhalten. Dabei wird ein halbes Jahr Probezeit vereinbart.
Verfügbarkeit heißt aber nicht, dass der Helfer/in unser Angestellter ist, es bedeutet nur, dass die Geschäftsstelle auf einen festen Stamm von Helfern/innen zurückgreifen kann und der
Helfer/in mehr Einkommenssicherheit erhält.
Um auch in Zukunft möglichst alle Fälle zur Zufriedenheit der Beteiligten bewerkstelligen zu können, hat sich die Vorstandschaft darauf verständigt das neue Modell zu übernehmen und zusätzlich einen Eigenanteil je Stunde einzuführen.
1 DM je Einsatzstunde wird für Einsätze, die nach dem 01.07. begonnen haben, auf die von der Kasse genehmigten Sätze erhoben.
Zusätzlich hat; nach Vorgabe der LSV, der Einsatzbetrieb die ersten 20 km je Einsatztag selbst zu tragen.
Wie bisher verrechnet der MR 2 % Vermittlungsprovision von der Gesamtsumme und 2 DM Aufschlag für Sonn- und Feiertagsstunden.
Dazu ein Beispiel:
Karl Huber braucht einen Betriebshelfer für 4 Wochen, täglich (auch Samstag-Sonntag) für 4 Stunden Stallarbeit und 4 Stunden Außenarbeiten unter der Woche. Die LSV genehmigt die Stunden. Bernhard Maier hilft als anerkannter Betriebshelfer aus. Er ist ein anerkannter Betriebshelfer mit Ausbildung und langjähriger Praxis.
Die Abrechnung schaut so aus:
Montag – Samstag:
4 Wochen x 6 Tage x 8 Stunden = 192 Stunden
Sonntag:
4 Wochen x 1 Tag x 4 Stunden = 16 Stunden
Anfahrt:
28 Tage x 50 km Hin - und Rückfahrt = 1.400 km
Erstattet: 1400 km – (28 Tage x 20 km) = 840 km
Kosten Betrieb LSV-Erstattung
Std. 208 x 22,60 4.700,80
4.492,80
Fahrt 1.400 km x 0,53 742,00
445,20
Sonntagszuschlag 32,00
Summe
5.474,80 4.938,00
2 % Prov. von 5.474,80 109,50
Gesamtbetrag 5.584,30
4.938,00
Der Betrieb bezahlt 646,30 DM aus der eigenen Tasche, das entspricht etwa 23 DM pro Tag.
Preisblatt für Einsätze ab 01.07.01
| Ausbildung |
Erstattung LSV Verrechnungssatz MR Laufen
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Ohne langjährige Praxis
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Langjährige Praxis
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Mindestens 50 Einsatztage im Halbjahr vertraglich verfügbar
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In Ausbildung Mindestens Azubi oder Quereinsteiger oder 2 Jahre Unternehmer oder beitragpflichtiger MiFa
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LSV-Erstattung | 17,00 DM |
19,60 DM | |
| MR Laufen: | 18,00 DM |
20,60 DM |
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Mit Ausbildung Mindestens
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LSV-Erstattung | 18,70 DM |
21,30 DM | 22,80 DM |
| MR Laufen: | 19,70 DM |
22,30 DM |
23,80 DM |
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| Kilometergeld |
LSV Erstattung MR Laufen
|
0,53 DM / km Eigenbeteiligung Einsatzbetrieb 20 km / Einsatztag
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Beiträge an Berufsgenossenschaft und Haftpflicht
Eigentlich müssen Betriebshelferinnen und -helfer ab dem 11. Tag einen zusätzlichen Beitrag an die Berufsgenossenschaft für das Wegerisiko bezahlen. Die Maschinenringe haben aber mit der
Berufsgenossenschaft eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen und führen die Beiträge pauschal ab.
Neu ist eine Haftpflichtversicherung für existentielle Risiken des Einsatzbetriebes.
Der Selbstbehalt beträgt 5.000 DM und ist in jedem Fall vom Einsatzbetrieb zu leisten.
Die Deckung beträgt je 3 Mio DM für Sach- und Personenschäden und 100.000 DM Vermögensschäden.
Beide Beiträge bezahlt pauschal der Maschinenring.
Wenn die Baugenehmigung vorliegt, kann jeder Bauherr sein Gebäude oder Bauwerk eigenverantwortlich erstellen. Wenn der Bauherr sachkundig und erfahren ist, muß er keine Fachfirmen
beauftragen, ist aber dann selbst verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Wenn ein Gebäude dem landwirtschaftlichen Betrieb zugerechnet wird (Stall, Siloanlage, Güllegrube), können landwirtschaftliche
Betriebshelfer eingesetzt werden. Es gibt auch keine Probleme bei betrieblich genutzten Räumen, wie Schmutzschleusen, Kühlräumen oder auch Ferienwohnungen. Dabei ist aber folgendes zu beachten:
· Der Helfer muß selbst Landwirt oder bei einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt oder als MiFA bei einem landwirtschaftlichen Betrieb gemeldet sein.
· Die Abrechnung erfolgt durch MR-Belege zwischen den beiden landwirtschaftlichen Betrieben.
· Die Betriebshelfer sind Helfer des Bauherrn. Sie können als Helfer bei Arbeiten wie Errichten von Mauern, Verputzen, Dachrenovierung usw. unter Anleitung und in der Verantwortung des Bauherrn oder der Fachfirma eingesetzt werden.
Wichtig: In einem vor kurzem geführten Gespräch mit der Zollverwaltung bzw. Zollfahndung wurden folgende Punkte angesprochen, die sicherlich nicht unter Maschinenringbauhilfe fallen können.
- Erstellung von kompletten Gewerken, wie Güllegruben, Fahrsilos etc. mit Gestellung von Material wie Kran, Schalung, Beton, und ähnlichem.
- Vermittlung und Einsatz durch und für gewerbliche Firmen.
- Ausführung von Bauarbeiten im privaten oder gewerblichen, also nichtlandwirtschaftlichen Bereich.
Wir haben in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft keine Vermittlung und Abrechnung in diesen problembehafteten Bereichen machen.
Auch die MR Dienstleistungs GmbH kann keine derartigen Tätigkeiten ausführen oder abrechnen.
Die Bauhilfe ist, richtig gemacht, eine ideale Zuerwerbsmöglichkeit für viele Betriebe. Wir wollen diese Chance auch in Zukunft für unsere Betriebe erhalten.
Die Agritechnika 2001 findet 13. bis 17.11. wieder in Hannover statt. Am 11. und 12. November sind die Exklusivtage für Ausssteller und Fachgäste.
Wir können für unsere Mitglieder sowohl vergünstigte Karten als auch Sonderzüge anbieten.Die vergünstigten Karten können bei uns zu einem Preis von 17 DM (Normalpreis 30 DM) bestellt werden. Sonderzüge gibt es am 12.11. ab Salzburg zu 129 DM und am 13.11. ab Rosenheim zu 119 DM. Genaue Abfahrtszeiten sind noch nicht bekannt. Bestellte Zugkarten können nicht zurückgegeben werden.
Interessenten bitte bei uns melden.
Ortsgemeinschaft Teisendorf:
Flügelschargrubber mit Scheibenscharen, Säeinheit und Krümlerwalzen, 3 m Arbeitsbreite, geeignet für alle Sämereien
Einsetzer: Johann Niederstraßer, Weildorf-Teisendorf (08666/1534)
Rundballenpresse Krone CombiPack 1250; Rundballenpresse Krone, 1,25 m, 17 Messer
Einsetzer: Biermaier Franz, Schönau 1, 83362 Lauter (0861/60249)
Ortsgemeinschaft Otting
Großhacker auf LKW aufgebaut, 520 PS, Einzug 80 x 120 cm, Einzugstisch 3,2 m, Holzaufnahme von 3 Seiten möglich, auch für Kleinanlagen geeignet (30 mm Sieb), einsatzbereit ab Ende August.
Einsetzer: Rambichler Ludwig, Aich 1, Waging am See (08681/820)
Die Förderung für die bodennahe Gülleausbringung endet zum Jahreswechsel. Da wir und viele andere Organisationen und Mitbürger die Technik als positiven sehen, wurde ein neuer Anlauf zur Verlängerung der Maßnahme unternommen. Mit einer Resolution an das Landwirtschaftsministerium hat die Landesversammlung der bayerischen Maschinenringe Druck ausgeübt. Für unsere Region entstand ein Arbeitskreis, der ein Schreiben an Politiker, Bürgermeister, Tourismusverbände und Landwirtschafts- und Umweltministerium gesandt hat, um der Fortführung der sinnvollen Förderung Nachdruck zu verleihen.Mit all diesen Maßnahmen hoffen wir auch nach 2001 für die Landwirte und die Bevölkerung die bodennahe Ausbringung, gefördert, erhalten zu können.
Immer wieder werden wir gefragt, wie man am günstigsten nicht mehr gebrauchte Altreifen, die als Siloabdeckung dienten, entsorgen könne.
Die Entsorgungspreise sind sehr unterschiedlich. Also bitte unbedingt Preisvergleiche machen. Bei größeren Mengen besteht bei einigen Firmen auch die Möglichkeit einer Containergestellung und Abholung vom Hof. Fragen Sie auch nach den Preisen für andere Größen als PKW-Reifen, falls Sie auch Kipper- oder Schlepperreifen loswerden möchten.
Wir haben die uns bekannten Entsorgungsbetriebe nachfolgend aufgelistet.
Firma Maltan, Storchenstr. 45, 83471 Schönau, ( 08652/4049
Firma Pletschacher, 83395 Freilassing, ( 08654/9113
Firma Reifen John, Jennerstr. 6, 83395 Freilassing ( 08654/49310
Firma Schauer, Moosham 41, 83410 Laufen ( 08682/586
Firma Schaumeier, Empfing, 83278 Traunstein, ( 0861/69088, in Bischofswiesen-Winkl ( 08652/8535
Firma Böck, Schwarzauer Str. 68b, 83308 Trostberg, ( 08621/4077
Firma ALCO Süd, Hagenau 16, 83308 Trostberg, ( 08621/62082
Firma Oberreiter KG, Töging-Unterhart, an der B 299, ( 08631/39720
Zementwerk Kiefersfelden, ( 08033/60225
Laufen - Traunstein
Strom:
Momentan sind wir damit beschäftigt, die Jahresrechnungen für das Jahr 2000 zu erstellen. Dies ist relativ umfangreich, da wir die Zählerstände auf eine recht altertümliche Art und Weise übermittelt
bekommen. Um dieses Problem in Zukunft zu umgehen, bekommt jeder Stromkunde mit der Jahresrechnung 2000 von uns ein Formular, in das er seinen momentanen Zählerstand eintragen kann. Wir können ihm dann innerhalb ein paar Wochen, also
relativ zeitnah eine Jahresrechnung 2001 erstellen.
Diejenigen, die schon eine Jahresrechnung 2000 bekommen und kein Ableseformular miterhalten haben, können auf einem formlosen Schreiben ihre Zählerstände
mit Zählernummer, Ablesedatum und Unterschrift (ganz wichtig!!) an die BMR-Außenstelle schicken oder faxen. Diejenigen, die bis Ende August noch gar nichts von uns bekommen haben, sollten sich dann bitte auch an der BMR-Außenstelle
melden. Damit werden wir nun das Problem der Jahresrechnungen auch in den Griff bekommen.
Autos:
Mittlerweile beteiligen sich neben den schon bekannten Autofirmen wie Opel, Ford, Nissan und Toyota auch noch die Firmen Saab, Landrover und als neuestes „Kind“ die Firma Peugeot an unserem Rahmenvertrag.
Dabei sind je nach Autofirma zwischen 10 und 18 % Rabatte zu erzielen. Diese Rabatte gelten sowohl für den Barkauf, aber auch für Leasing und Finanzierung.
Bitte setzen Sie sich bei Anfragen oder Problemen mit Andreas Müller 08669/865517 in Verbindung. Herr Müller ist vormittags am besten erreichbar.
Bisherige Rechtsgrundlage für wirtschaft war das Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz (LwGVG), das von den Ländern im
Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ausgeführt wurde. Dieses Gesetz ist durch das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Agrardieselgesetz abgelöst worden.
Das Agrardieselgesetz sieht vom 1. Januar 2001 an einen gleichbleibenden „Agrardiesel-Basis-Steuersatz“ von 0,57
DM/Liter für das in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchte Gasöl vor. Die Vergütung - als Differenz zum vollen Mineralölsteuersatz für Dieselkraftstoff - beträgt 0,23 DM/Liter im Jahr 2001, 0,29 DM/Liter im Jahr 2002 und 0,35
DM/Liter vom Jahr 2003 an. Die Land- und Forstwirtschaft bleibt damit von der Ökosteuer auf Dieselkraftstoff ausgenommen.
Rückwirkend zum 01.01.2001 soll nach dem z.Zt. noch laufenden Gesetzgebungsverfahren der Agrardieselsatz weiter auf 0,50
DM/Liter abgesenkt werden, sodass sich die vorgenannten Vergütungssätze jeweils um 0,07 DM/Liter erhöhen werden.
Zuständig für die Bearbeitung ist für uns das Hauptzollamt Rosenheim, Münchener Str. 51, 83022 Rosenehim.
Die Vergütung wird, wie bisher die Gasölverbilligung, für voll versteuert bezogenes Gasöl gezahlt.
Der Begünstigte bezieht auch künftig Gasöl vom Händler oder an der Tankstelle und bewahrt die Quittungen auf, um sie später
dem Vergütungsantrag beizufügen. Begünstigt sind unverändert land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Wanderschäfereien und Teichwirtschaften, wieder die land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer, GbR`s und zusätzlich auch
Imkereien. Fahrzeuge der Molkereiwirtschaft sind seit 1.1.2001 nicht mehr begünstigt.
Vergütungsabschnitt ist grundsätzlich das Kalenderjahr (Jahresvergütung).
Abweichend hiervon können Betriebe, deren begünstigter Verbrauch an Gasöl innerhalb eines Kalenderjahres voraussichtlich
mehr als 12.000 Liter beträgt, im Rahmen eines vereinfachten Antragsverfah
rens nach Ablauf des ersten Kalenderhalbjahres eine Teilvergütung beantragen.
Ein Antragsformular kann in der MR-Geschäftsstelle angefordert werden oder vom Internet unter www.zoll-d.de
heruntergeladen werden.
Antrag auf Jahresvergütung
Im Gegensatz zum Antragsverfahren nach dem LwGVG ist nunmehr die Vergütung der Steuer mit einer Anmeldung nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasölmengen zu beantragen und die Vergütung selbst zu berechnen. Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung
der Vergütung erforderlichen Angaben zu machen.
Der Antrag auf Jahresvergütung muss spätestens bis zum Ende des Jahres, das dem Verbrauchsjahr folgt, beim
zuständigen Hauptzollamt gestellt werden (z.B.: Antragsfrist für die Jahresvergütung 2001 endet am 31.12.2002).
Die Teilvergütung 2001 wird bis zu einer Menge, die 35 v.H. des begünstigten Gasölverbrauchs des Kalenderjahres 1999
nicht übersteigt, gewährt. Sie ist mit einer Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu beantragen und selbst zu berechnen. Betriebe, die im Kalenderjahr 2001 erstmalig eine Gasölverbilligung beantragen, sind von der Teilvergütung
ausgeschlossen.
Der Antrag auf Teilvergütung muss spätestens bis zum 31. August 2001 beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein. Dem Teilvergütungsantrag sind die Gasölbeihilfebescheide für die Jahre
1998 bis 2000 beizufügen. Lohnbetriebe, die für das Jahr 2000 keinen Antrag auf Gasölverbilligung stellen konnten, haben neben den Gasölbeihilfebescheiden für die Jahre 1998 u. 1999 Bezugsnachweise über die im ersten Kalenderhalbjahr
2001 bezogenen Gasölmengen im Original vorzulegen. Die Originalbelege werden nach Antragsbearbeitung zurückgegeben.
Betriebe, denen eine Teilvergütung 2001 gewährt wurde, müssen den Antrag auf Jahresvergütung bis zum 15. Februar
2002 beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Bei der Berechnung der Jahresvergütung wird der Betrag der Teilvergütung in Abzug gebracht. Den Antragsvordruck erhalten Sie von Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt.
Zusendung der Antragsvordrucke für die Jahresvergütung 2001
Voraussichtlich im Monat November 2001 werden durch die Zollverwaltung vorbereitete Anträge auf Jahresvergütung mit Erläuterungen
an diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, deren Daten der Zollverwaltung durch die Landesverwaltungen bis dahin übermittelt worden sind, automatisch auf dem Postwege verschickt.
Sollte bis Ende Dezember 2001 der Vordruck nicht zugegangen sein, kann dieser bei den Hauptzollämtern angefordert werden.
Wird der Übermittlung der betrieblichen Daten widersprochen, ist in jedem Fall der Vordruck vom Antragsberechtigten bei
einem Hauptzollamt anzufordern.
Datenübernahme (Übernahme Ihrer Stamm- und Betriebsdaten von der Landwirtschaftsverwaltung)
Da diese Daten zum Teil bereits von der Landwirtschaftsverwaltung erhoben worden und dort gespeichert sind, könnten die
entsprechenden Daten von dort direkt vom Rechenzentrum Stuttgart übernommen werden. Die Zustimmung zur Datenübernahme hätte den Vorteil, dass der mit den Betriebsdaten vorgedruckte Jahresantrag für 2001 per Post zugesandt werden könnte
und dass in der Regel eine schnellere Antragsbearbeitung möglich ist (weniger Rückfragen).
Sehr geehrte(r) Antragsberechtigte(r)! Sollten Sie mit einer Übernahme Ihrer Daten nicht einverstanden sein, müssten
Sie dies der Zentralstelle Agrardieselvergütung beim Hauptzollamt Stuttgart mitteilen (Widerspruch gegen die Datenübernahme).
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Betriebsdaten dann nicht für die Versendung des Antrages verwendet werden können.
Das heißt, dass Sie dann aus dem System gestrichen werden und sich dann um die Unterlagen und Termine selbst kümmern müssen, sie bekommen nichts mehr zugesandt.
Fazit:
Betriebe oder Unternehmer mit mehr als 12.000 Liter Jahresverbrauch sollten bis 31. August Antrag auf Teilvergütung stellen.
Das gesamte Verfahren muss jeder Betrieb selbst in die Hand nehmen. Die bisherige „Betreuung“ durch die Landwirtschaftsämter wird es nicht mehr geben.
Wir werden, soweit es uns möglich ist, mit Rat und Tat zur Seite stehen.
| Letzte Änderung 22.08.2001-CO |