MR-INFO V/2001
im Dezember 2001
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Liebe Mitglieder, ein ereignisreiches und nicht immer positives Jahr neigt sich dem Ende zu. Nach dem Zusammenbruch der Rind-fleischmärkte durch die BSE-Hysterie in den Medien und der Verunsicherung der Verbraucher kam der nächste Schock mit der MKS-Gefahr und den damit verbundenen Einschränkungen im Viehverkehr. Besonders unsere rinderhaltenden Betriebe wurden von diesem dramatischen Preisverfall arg gebeutelt. Mit Schuldzuweisungen an die Bauern war die Öffentlichkeit schnell zur Hand. Dies führte zur Umorganisation des Bundes-landwirtschaftsministeriums in ein Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-wirtschaft. Bezeichnenderweise steht die Land-wirtschaft dabei an letzter Stelle. Bleibt uns nur die Hoffnung, dass sich die Politik wieder auf den gebührenden Stellenwert der Bauern besinnt, da der sonst der ohnehin rasante Strukturwandel noch mehr beschleunigt wird. Auch im Maschinenring haben wir alles andere als ein geruhsames Jahr hinter uns. Eine zukünftige Umstrukturierung im Kuratorium Bayerischer Maschinenringe (KBM) und im MR Laufen e. V. (siehe Rückseite) hat uns viel Einsatz abverlangt. Zwei turbulente Landesversammlungen, Bezirkstagungen und die Ausarbeitung einer neuen Satzung hielten uns auf Trab. Dabei konnten wir uns mit unseren Vorstellungen weitgehend durchsetzen. Nach der Zustimmung durch das KBM und dem Vereinsregistergericht werden wir Ihnen die neue Satzung bei der Jahresmitglieder-versammlung am 18.03.2002 zur Abstimmung verlegen. Ich danke Ihnen, liebe Mitglieder für die Treue zum MR Laufen und für die aktive Mitarbeit. Damit haben Sie zu einem erfolgreichen Jahr für den MR Laufen und seiner Dienstleistungs-GmbH beigetragen. Dank gebührt auch den Kollegen im Vorstand und im Ausschuss sowie dem Personal in der Geschäftsstelle für ihren engagierten Einsatz. Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen einige ruhige und besinnliche Tage, alles Gute im neuen Jahr 2002, Glück in Hof und Familie, bessere Erzeugerpreise und mehr Akzeptanz für unsere Bauern in der Politik und in den Medien. Ihr Franz Helmberger (1. Vorsitzender)
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Sowohl in den Ortsversammlungen 2000, als auch 2001, haben wir über eine neue Organisationsstruktur beim Maschinenring Laufen e. V. informiert. Nun hat die Ausschußsitzung des Maschinenringes Laufen e. V. am 06.12.01 eine Umorganisation im Geschäftsbereich des MR Laufen e. V. beschlossen. Dazu noch einmal einige Informationen, da ja nicht alle bei den Versammlungen anwesend sein konnten und sich sicher auch die Anwesenden an einige Details nicht mehr erinnern können. Was soll mit dieser geringen, aber doch bedeutenden Veränderung erreicht werden ? ¨ Vereinfachung der täglichen Arbeit in der Geschäftsstelle durch die Anstellung des Personals bei einem Arbeitgeber ¨ vereinfachte Förderungsabwicklung ¨ Mehr Effizienz und Kundennähe durch kleine und flexible Einheiten ¨ Stärkung der Selbsthilfeeinrichtung vor Ort durch schnelle und selbständige Entscheidungsstrukturen Wie soll das geschehen ? 1. Der Geschäftsbetrieb, sowohl des Maschinenring Laufen e. V. als auch von der MR Dienstleistungs GmbH Laufen, soll in einer Firma, nämlich der MR Dienstleistungs GmbH Laufen zusammengefasst werden. Dazu ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem MR Laufen e. V. und der MR Dienstleistungs GmbH abzuschließen. In diesem jährlich abzuschließenden Vertrag sollen die Aufgaben, Leistungen und Zahlungen zwischen den beiden Organisationen vereinbart werden. Dies wird genauso laufen, wie wenn Sie als Landwirt ihre Außenwirtschaft von einem Partnerbetrieb erledigen lassen. Der Maschinenring Laufen e. V. ist dabei der Auftraggeber, die MR-Dienstleistungs GmbH ist der Auftragnehmer. 2. Dazu ist es auch notwendig, dass das Personal des MR Laufen e. V. vom bisherigen zentralen Arbeitgeber, dem Kuratorium Bayerischer Maschinenringe e. V. in Neuburg zur MR Dienstleistungs GmbH Laufen wechselt. 3. Ein zusätzlicher Nutzen ergibt sich bei dieser Organisationsänderung durch eine bedeutende Vereinfachung in den Abläufen. Ein ständiges Verrechnen von Kosten und Leistungen zwischen MR und GmbH fällt weg. Eine gegenseitige Aushilfe des Personals ist dann möglich, weil das gesamte Personal in der gleichen Firma angestellt ist. Dieser Vereinfachung stand bis dato die heute gültige Förderpraxis entgegen. Aber keine Angst, der Maschinenring e. V. wird nicht aufgelöst. Die Finanzen des Vereins und die Förderung durch das Landwirtschaftsförderungsgesetz bleiben erhalten, die Gremien bleiben die gleichen und auch die Aufgaben ändern sich nicht. Sie verlieren ja auch nicht Ihre Betriebsleiterfunktion, wenn Sie Teile Ihrer Arbeiten auslagern. Folgende notwendige Voraussetzungen wurden bereits geschaffen: 1. Eine Vereinbarung mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinenringe, der sogenannte Pilotprojektvertrag, in dem das Verhältnis zum Landesverband geregelt wird ist abgeschlossen und auch 2. Der sogenannte Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen MR und GmbH ist ausgearbeitet. Noch durchzuführen ist: Eine Satzungsänderung des MR Laufen e. V., die wir gerne noch 2001 in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durchgeführt hätten, über die aber, aus zeitlichen und rechtlichen Gründen, erst bei der Jahresmitgliederversammlung am 18. März 2002 abgestimmt werden kann. Alles in allem ist es unser Ziel, die Leistungen für die Mitglieder zu verbessern und uns für die Zukunft stark zu machen, denn die Fördermittel werden weiter sinken. Sollten Sie Fragen zu dieser Umstrukturierung haben, rufen Sie uns einfach an. Wir werden gerne versuchen die Fragen zu beantworten.
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Belegabrechnung Zum 01.01.2002 wird bekanntlich der Euro als alleiniges Zahlungsmittel eingeführt. Für die MR-Geschäftsstelle bedeutet dies, dass alle Belege bis zum Donnerstag, den
27.12.2001 bei uns eingegangen sein müssen. Belege die nach diesem Termin bei uns eintreffen, gleich ob per Post oder Fax, können im Jahr 2001 nicht mehr abgerechnet werden! Danach eingehende Belege werden in Euro zum offiziellen Umrechnungskurs im Jahr 2002 abgerechnet.
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Belegstorno Nach dem 31.12.2001 können keine Belege mehr storniert werden, die in 2001 abgerechnet
wurden. Dies ist aus EDV-technischen Gründen nicht mehr möglich. Kontrollieren Sie also bitte alle abgerechneten Belege! Sollte ein Beleg nicht richtig abgerechnet sein, bitte auf keinen Fall nur bei der Bank zurückgeben, sondern unbedingt in der Geschäftsstelle anrufen und den Beleg stornieren lassen. Sie haben dann am nächsten Abrechnungstag den fälschlich belasteten Betrag wieder auf dem Konto.
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Terminvormerkung Die Jahreshauptversammlung des Maschinen- und Betriebshilfsring Laufen e. V. findet am Montag, den 18. März 2002 um 20.00 Uhr in der Rupertihalle in Fridolfing statt. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.
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Auswertung für abgerechnete Einsätze Sie können ab sofort eine Auswertung für ihre abgerechneten Einsätze im Jahr 2001 bei uns anfordern.
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Dieselrückvergütung Auch für die Dieselrückvergütung ist der 27.12.2001 der absolute Termin für die Belegerfassung und –abrechnung. Alle Belege die in 2002 abgerechnet werden, können auch bei der Dieselrückvergütung erst im darauffolgenden Jahr, also dann 2003 berücksichtigt werden.
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Führerscheine Die im letzten Rundschreiben angebotenen Führerscheinkurse für C/CE und T beginnen Ende Dezember oder anfangs Januar. Wer sich noch kurzfristig für eine Teilnahme entscheiden möchte, soll sich in der Geschäftsstelle melden.
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EDV-Kurse Unter der Regie der Anbietergemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof Rupertiwinkel-Berchtesgaden werden nach den Winterferien folgende Kurse neu angeboten: - Einführung in Windows und Word - Textverarbeitung und Tabellenkalkulation - Internet für Einsteiger Genauere Informationen und Anmeldung für die EDV-Kurse bitte umgehend in der Geschäftsstelle.
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mein-hof.de AG Die neue Firma „mein-hof.de AG“ mit MR-Logo, bietet seit Mitte November als Internetmarktplatz Waren für MR-Mitglieder an. Neben Motorsägen, Kettenöl und
Motorsägenbenzin werden derzeit Computer und Spielzeugartikel angeboten. Die Vorstandschaft des MR Laufen hat sich auf seiner letzten Sitzung entschieden, diese Firma bei Ihrer Geschäftstätigkeit nicht zu unterstützen und somit
auch die notwendige Registrierung nicht durchzuführen. Wer sich gerne registrieren lassen möchte, kann sich beim MR Traunstein (08669/865511) oder unter „mein-hof.de“ die notwendigen Anmeldeunterlagen besorgen.
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Grabenräumgerät In den letzten Jahren stand uns neben den Baggern kein zugelassenes Gerät zum Räumen von Gräben mehr zur Verfügung. Jetzt können wir wieder auf ein Gerät
zurückgreifen das auch von der unteren Naturschutzbehörde zugelassen ist. Das Gerät arbeitet als Seitenausleger mit geringeren Drehzahlen und somit umweltfreundlicher. Der Preis liegt zwischen 1,-- und 1,20 DM pro lfm. Anmeldungen bitte baldigst in der Geschäftsstelle.
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Gesucht Sennerin mit Milchvieherfahrung für 3 Monate im Jahr 2002 für Kallbrunn-Alm gesucht. Andreas Thomae, Auf der Reiten 18, 83486 Ramsau. Tel. 08657/401 Funk 01716767126
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Erntearbeiten in der Nacht Urteil des Monats Eine Dorfbewohnerin lebte etwa 500 m von einem Aussiedlerhof entfernt. Während der Erntezeit musste der Landwirt seine hinter dem Hof liegenden Felder einige Male auch nachts bearbeiten. Die Geräusche der Arbeitsmaschinen gingen der
Frau auf die Nerven. Die angeblich lärmgeplagte Hausbesitzerin wurde bei den Behörden vorstellig und wollte erreichen, dass dem Landwirt nächtliche Überschreitungen des Lärmpegels von 40 dB(A) untersagt werden. Zum Vergleich: 40
dB(A) werden z. B. durch Rauschen von Blättern bei Wind erreicht, mit 30 dB(A) tickt ein Wecker, mit 50 dB(A) werden leise Gespräche geführt. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg kann es dem Landwirt nicht verboten werden, gelegentlich nachts zu arbeiten (Az.: 10 S 2317/99). Im dörflichen Bereich sei ein nächtlicher Richtwert von 45
dB(A) erlaubt, der mit einzelnen Lärmspitzen um 20 dB(A) überschritten werden dürfe. Nur wenn er die Gesundheit von Anwohnern gefährde, sei der nächtliche Einsatz von Arbeitsgeräten (wie Häckslern, Traktoren, Mähdreschern und
Radladern) verboten. Hier gehe es aber nur um vereinzelte nächtliche Ruhestörungen durch sommerliche Erntearbeiten, deren Intensität sich in Grenzen halte. Niemand werde dadurch einen Gesundheitsschaden erleiden. So hatten Messungen für das Wohnhaus der Klägerin beim Weizendrusch in den Abendstunden einen mittleren Lärmpegel von 42 dB(A) und eine Spitze von 52 dB(A) ergeben. Beim Gras häckseln und Abtransportieren mit Hängern wurden
nachmittags nur 36 dB(A) gemessen, beim Einbringen und Walzen des Häckselgutes knapp über 41 dB(A). Eine so maßvolle Störung sei „im Rahmen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses“ hinzunehmen, stellten die
Verwaltungsrichter klar.
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| Letzte Änderung 02.09.2003 - CO | | E-Mail an: MR Laufen | keine Navigationsleiste links: www.mrlaufen.de
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